FAQ

  • - Ein eigenes großes Handtuch oder eine Decke zum Zudecken

    - Verordnung vom Arzt (bei Heilmassage)

    - Befunde und Röntgenbilder falls vorhanden

  • Gerne behandle ich Sie auch ohne Verordnung zu nicht medizinischen Zwecken, zur Gesundheitsförderung, Krankheitsvorbeugung sowie zur Steigerung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit.

  • Ja bei einer Heilmassage kommen Sie mit der Verordnung vom Arzt zu mir. Nach dem Behandlungszyklus erhalten sie von mir eine Honorarnote, die sie gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können und Teilrefundiert bekommen. Bei einer privaten Zusatzversicherung sind zusätzliche Rückzahlungen Ihrer Versicherung möglich.

    Anbei finden sie einen Link zur aktuellen Tarifbestimmung für Heilmasseur Zuschüsse nach Kassen. Stand Jänner 2025

    https://www.wko.at/wien/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/tarife-heilmasseure.pdf

  • - direkt hier Termin buchen

    - per E-Mail - massage@mbuchsteiner.com

    - Telefonisch unter +43 664 36 21 274

  • Nach jeder Behandlung zahlen sie direkt vor Ort Bar oder mit Karte.